Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenversicherung?
Die Behandlungskosten für die erbrachten Leistungen durch den Heilpraktiker sind von gesetzlich Krankenversicherten selbst zu tragen. Private Kranken(-zusatz)versicherungen erstatten abhängig vom Vertrag die Kosten nicht, teilweise oder ganz.
Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die Erstattung der Leistungen durch den Heilpraktiker.
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